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    Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Handwerk

    Was bedeutet "Anerkennung" überhaupt?

    Wenn jemand im Ausland einen Beruf gelernt hat und in Deutschland arbeiten will, stellt sich die Frage: Ist diese Ausbildung gleichwertig mit der deutschen?

    Bei der Anerkennung prüft eine deutsche Behörde, ob die ausländische Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf vergleichbar ist. Das Ergebnis ist ein offizielles Dokument – der Anerkennungsbescheid.

    Drei mögliche Ergebnisse:

    Volle Anerkennung

    Ausbildung ist gleichwertig. Fertig. Person kann sofort arbeiten.

    Teilweise Anerkennung

    Es gibt Lücken. Diese können durch Praxis oder Kurse ausgeglichen werden.

    Keine Anerkennung

    Ausbildung ist nicht vergleichbar. Kommt selten vor bei qualifizierten Fachkräften.

    Wann ist eine Anerkennung nötig?

    Nicht jeder ausländische Handwerker braucht eine Anerkennung. Es hängt von zwei Faktoren ab:

    1. Woher kommt die Person?

    • EU/EWR/Schweiz: Kann auch ohne formale Anerkennung arbeiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit)
    • Drittstaaten: Für das Visum ist oft eine Anerkennung erforderlich

    2. Welcher Beruf?

    • Reglementierte Berufe: Anerkennung zwingend erforderlich
    • Nicht-reglementierte Berufe: Anerkennung hilfreich aber nicht Pflicht

    Übersicht: Wer braucht was?

    SituationAnerkennung nötig?Anmerkung
    EU-Bürger, nicht-reglementierter BerufNeinKann direkt arbeiten
    EU-Bürger, reglementierter BerufJa*Für Meistertätigkeiten
    Drittstaat, nicht-reglementierter BerufMeistensFür Visum oft erforderlich
    Drittstaat, reglementierter BerufJaZwingend erforderlich
    Westbalkan-RegelungNein**Ausnahme für diese Länder

    * Bei EU-Bürgern: Für angestellte Arbeit im Handwerk oft nicht nötig, aber für selbstständige Meistertätigkeit schon.
    ** Westbalkan-Regelung gilt nur für nicht-reglementierte Berufe.

    Reglementierte vs. nicht-reglementierte Berufe

    Das ist der wichtigste Unterschied – und der, der am meisten Verwirrung stiftet.

    Reglementierte Berufe

    Berufe, die man in Deutschland nur mit bestimmter Qualifikation ausüben darf. Oft wegen Sicherheit oder Verbraucherschutz.

    Im Handwerk reglementiert:

    • • Elektrotechniker / Elektriker (Meisterpflicht)
    • • Installateur und Heizungsbauer (SHK)
    • • Kälteanlagenbauer
    • • Schornsteinfeger
    • • Augenoptiker, Hörgeräteakustiker

    Nicht-reglementierte Berufe

    Berufe, die in Deutschland ohne spezielle Berufserlaubnis ausgeübt werden dürfen.

    Im Handwerk nicht reglementiert:

    • • Maurer, Betonbauer, Stahlbetonbauer
    • • Zimmerer, Dachdecker
    • • Fliesenleger, Trockenbauer
    • • Maler und Lackierer
    • • Gerüstbauer, Straßenbauer, Schweißer

    Wo finde ich heraus, ob ein Beruf reglementiert ist?

    Die offiziellen Quellen:

    So läuft das Anerkennungsverfahren ab

    Der Ablauf ist bei den meisten Handwerksberufen ähnlich. Hier die wichtigsten Schritte:

    1

    Zuständige Stelle finden

    Für die meisten Handwerksberufe ist die Handwerkskammer (HWK) Ihrer Region zuständig.

    Die IHK FOSA in Nürnberg ist für industrielle Berufe zuständig – nicht für klassische Handwerksberufe.

    2

    Unterlagen einreichen

    Benötigte Unterlagen:

    • • Ausgefüllter Antrag (online oder Papier)
    • • Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis)
    • • Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Diplome)
    • • Arbeitszeugnisse / Nachweise über Berufserfahrung
    • • Lebenslauf mit Bildungs- und Berufsweg
    • • Beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente

    Der Antrag kann auch aus dem Ausland gestellt werden – die Person muss nicht in Deutschland sein.

    3

    Gleichwertigkeitsprüfung

    Die zuständige Stelle vergleicht die ausländische Ausbildung mit dem deutschen Referenzberuf. Sie prüft:

    • • Dauer der Ausbildung
    • • Inhalte (Theorie und Praxis)
    • • Abschlussprüfung
    • • Berufserfahrung
    4

    Bescheid erhalten

    Nach der Prüfung gibt es drei mögliche Ergebnisse:

    Voll anerkanntTeilweiseAbgelehnt

    Kosten und Dauer

    💰 Kosten

    Antragsgebühr IHK FOSA100 – 600 €
    Beglaubigte Übersetzungen100 – 300 €
    Beglaubigungen20 – 50 €
    Ggf. Gutachten (selten)bis 500 €
    Gesamt typisch200 – 600 €

    Wer zahlt? In der Regel der Antragsteller (die Fachkraft).

    Wichtig: Wir übernehmen die Kosten für unsere Kandidaten – Antragsgebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen.

    ⏱️ Dauer

    Unterlagen zusammenstellen2 – 4 Wochen
    Bearbeitungszeit Behörde3 – 4 Monate*
    Gesamt typisch3 – 5 Monate

    * Gesetzliche Frist: 3 Monate nach Eingang vollständiger Unterlagen. In der Praxis manchmal länger, wenn Dokumente nachgefordert werden.

    Was tun bei "teilweiser Anerkennung"?

    Teilweise Anerkennung bedeutet: Die Ausbildung ist grundsätzlich vergleichbar, aber es gibt Lücken. Diese Lücken können ausgeglichen werden.

    Optionen zum Ausgleich:

    1. Anpassungsqualifizierung

    Kurse oder Praktika, die genau die festgestellten Defizite abdecken. Dauer: wenige Wochen bis mehrere Monate.

    2. Berufserfahrung nachweisen

    Manchmal können Lücken durch nachgewiesene Berufspraxis ausgeglichen werden. Arbeitszeugnisse und Referenzen helfen.

    3. Kenntnisprüfung

    Eine praktische und/oder theoretische Prüfung, die zeigt, dass die Person die nötigen Fähigkeiten hat.

    4. Visum zur Anerkennung (§16d)

    Die Person kommt nach Deutschland und macht die Anpassungsqualifizierung hier – oft direkt im Betrieb.

    Arbeiten ohne Anerkennung – geht das?

    Kurze Antwort: Manchmal ja, manchmal nein. Es kommt drauf an.

    SituationOhne Anerkennung möglich?
    EU-Bürger, nicht-reglementierter Beruf✅ Ja, ohne Einschränkung
    EU-Bürger, reglementierter Beruf (angestellt)⚠️ Eingeschränkt möglich
    Westbalkan, nicht-reglementierter Beruf✅ Ja, das ist der Sinn der Regelung
    Drittstaat mit Erfahrung (Erfahrungssäule FEG)⚠️ Unter bestimmten Bedingungen
    Drittstaat, reglementierter Beruf❌ Nein, Anerkennung erforderlich

    Häufige Fragen zur Anerkennung

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