Westbalkan-Regelung: Fachkräfte aus Serbien, Kosovo & Co.
Länder
6 Westbalkan-Staaten
Kontingent
50.000 / Jahr
Dauer bis Visum
6-10 Wochen
Anerkennung nötig?
Nein*
Was ist die Westbalkan-Regelung?
Die Westbalkan-Regelung (offiziell: §26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) ist ein Sonderweg für Menschen aus sechs Balkan-Staaten, um in Deutschland zu arbeiten.
Das Besondere: Keine Qualifikationsanerkennung erforderlich. Wer einen Job hat und die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann kommen.
Welche Länder?
Welche Berufe?
Die Regelung gilt für alle Beschäftigungen – außer reglementierte Berufe.
✅ Funktioniert problemlos:
Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Fliesenleger, Trockenbauer, Maler, Gerüstbauer, Schweißer, Schlosser, Estrichleger
⚠️ Komplizierter:
Elektriker, SHK-Installateure – nur unter Meisteraufsicht möglich, Anerkennung nachholen
Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit
Muss Staatsangehöriger eines der 6 Westbalkan-Länder sein
Konkretes Jobangebot
Ein deutscher Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag vorlegen
Zustimmung der Bundesagentur
Die BA prüft Arbeitsbedingungen und erteilt die Zustimmung
Visum vor Einreise
Muss VOR der Einreise bei der deutschen Botschaft beantragt werden
Ablauf Schritt für Schritt
Arbeitsvertrag abschließen
Mit Vorbehalt der Visumerteilung
Visumantrag bei Botschaft
Kandidat beantragt Arbeitsvisum nach §26 Abs. 2 BeschV
BA-Zustimmung
Botschaft holt Zustimmung der Bundesagentur ein
Visum erhalten
Typischerweise 3-6 Wochen nach Antragstellung
Einreise & Anmeldung
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Aufenthaltstitel
Innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde beantragen
Gesamt: 6-10 Wochen
Kosten und Dauer
💰 Kosten für Kandidat
Visumgebühr 75-100€ + Reisekosten 100-300€ + Übersetzungen 50-150€ = 225-550€ gesamt
⏱️ Typische Dauer
4-5 Monate bis Arbeitsbeginn – schneller als bei anderen Drittstaaten (4-7 Monate)
Das Kontingent
Jährliches Kontingent: 50.000 Zustimmungen. Setzt sich jeden Januar zurück.