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    Berufsanerkennung für ausländische Handwerker: Der komplette Guide

    Wann ist eine Anerkennung nötig, was kostet sie, wer ist zuständig — und wie BauPROS den gesamten Prozess für Sie übernimmt.

    Wann ist eine Berufsanerkennung nötig?

    Anerkennung NICHT nötig

    • Westbalkan-Regelung (§26 Abs. 2 BeschV)
    • §19c AufenthG (bestimmte BeschV-Grundlagen)
    • EU-Bürger (Freizügigkeit)

    Anerkennung ERFORDERLICH

    • §18a AufenthG (qualifizierte Beschäftigung)
    • §18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung)
    • Reglementierte Berufe (z.B. Meisterpflicht)

    Der Anerkennungsprozess Schritt für Schritt

    Prüfung der Notwendigkeit

    Nicht jede Beschäftigung erfordert eine Anerkennung. Über die Westbalkan-Regelung (§26 BeschV) ist keine formale Anerkennung nötig. Bei §18a AufenthG hingegen ist sie Pflicht.

    Zuständige Stelle identifizieren

    Die Handwerkskammer (HWK) ist zuständig für Handwerksberufe, die IHK für gewerbliche Berufe. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem geplanten Arbeitsort.

    Unterlagen einreichen

    Beglaubigte Zeugnisse, Arbeitsnachweise, tabellarischer Lebenslauf, Übersetzungen. BauPROS übernimmt die Zusammenstellung und Prüfung aller Dokumente.

    Gleichwertigkeitsprüfung

    Die zuständige Stelle vergleicht die ausländische Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Ergebnis: volle Gleichwertigkeit, teilweise Gleichwertigkeit oder Ablehnung.

    Ggf. Anpassungsmaßnahmen

    Bei teilweiser Gleichwertigkeit können Anpassungsqualifizierungen, Prüfungen oder praktische Nachweise gefordert werden. Die Anerkennungspartnerschaft (§16d AufenthG) ermöglicht dies direkt in Deutschland.

    Bescheid und Arbeitsbeginn

    Bei voller Gleichwertigkeit wird die Anerkennung erteilt. Der Arbeitnehmer kann den Aufenthaltstitel nach §18a AufenthG beantragen.

    Zuständige Stellen nach Gewerk

    Zuständige Stellen für die Berufsanerkennung nach Gewerk
    GewerkZuständige Stelle
    Maurer, BetonbauerHandwerkskammer (HWK)
    Zimmerer, DachdeckerHandwerkskammer (HWK)
    ElektroinstallateureHandwerkskammer (HWK)
    SHK-InstallateureHandwerkskammer (HWK)
    Maler & LackiererHandwerkskammer (HWK)
    FliesenlegerHandwerkskammer (HWK)
    TrockenbauerHWK / IHK (je nach Ausbildung)
    GerüstbauerHandwerkskammer (HWK)
    Straßen-/TiefbauerIHK

    Kosten und Zeitrahmen

    €200–600

    Gebühren zuständige Stelle

    3–5 Mo.

    Bearbeitungsdauer

    €500–1k

    Gesamtkosten (inkl. Übersetzungen)

    Anerkennungspartnerschaft (§16d AufenthG) — der neue schnelle Weg

    Seit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es die Anerkennungspartnerschaft: Der Arbeitnehmer kann nach Deutschland einreisen und bei Ihnen arbeiten, während das Anerkennungsverfahren parallel läuft.

    • Arbeitnehmer kann sofort arbeiten (kein Warten auf Anerkennung)
    • Arbeitgeber verpflichtet sich zur Unterstützung bei der Anerkennung
    • Fördermöglichkeiten: bis zu 100% Lehrgangskosten, 50%+ Lohnkostenzuschuss

    Was BauPROS dabei übernimmt

    Im Festpreis von €10.000 ist die komplette Begleitung des Anerkennungsverfahrens enthalten — Sie müssen sich um nichts kümmern:

    Prüfung, ob Anerkennung überhaupt nötig ist
    Wahl des optimalen Rechtswegs (§18a, §19c, §16d)
    Zusammenstellung aller Unterlagen
    Kommunikation mit HWK/IHK
    Begleitung bei Anpassungsqualifizierungen
    Fördermittelberatung

    Häufige Fragen zur Berufsanerkennung

    Alex Underberg

    Alex Underberg

    Geschäftsführer, Craftra GmbH

    Lassen Sie uns den Anerkennungsprozess für Sie übernehmen

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