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    Voller Durchblick — bevor Sie unterschreiben

    So funktioniertdie Fachkräftevermittlung

    Von der ersten Anfrage bis zur Fachkraft auf Ihrer Baustelle — jeder Schritt transparent erklärt. Keine Blackbox. Kein Kleingedrucktes.

    Festpreis-Garantie
    4–6 Wochen (EU) / 4–7 Monate (Drittstaaten)
    Alles inklusive
    Nachbesetzungsgarantie
    Ehrliche Einschätzung

    Passt BauPROS zu Ihrem Betrieb?

    Internationale Fachkräftevermittlung ist nicht für jeden Betrieb die richtige Lösung. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es für Sie Sinn macht.

    Sinnvoll, wenn:

    • Sie mindestens 1 Fachkraft langfristig (unbefristet) einstellen möchten
    • Sie eine Einarbeitungsphase von 2–4 Wochen einplanen können
    • Sie einen erfahrenen Gesellen oder Meister haben, der die Einarbeitung begleitet
    • Sie bereit sind, bei Unterkunft und Integration zu unterstützen

    Nicht sinnvoll, wenn:

    • Sie kurzfristig (unter 4 Wochen) Leiharbeiter suchen
    • Sie nur projektbezogen für wenige Wochen Personal brauchen
    • Sie keine Kapazität für eine Einarbeitungsphase haben
    • Sie Helferkräfte ohne Qualifikation suchen

    Klartext: Wir sind kein Zeitarbeitsunternehmen. BauPROS vermittelt Fachkräfte zur Festanstellung bei Ihnen. Wenn Sie Leiharbeit oder kurzfristige Aushilfen suchen, sind wir nicht der richtige Partner — und sagen Ihnen das lieber direkt.

    Was kostet die Vermittlung?

    Fixpreis-Garantie – keine versteckten Kosten

    Festpreis statt Überraschungen.

    Sie wissen vorher exakt, was Sie investieren. Ein Festpreis pro Fachkraft, all-inclusive, mit Nachbesetzungsgarantie.

    Flexibles Zahlungsmodell: zwei Raten

    Anteil 1

    Bei Vertragsunterzeichnung

    Kandidatensuche, Vorprüfung, Qualifikationscheck, Dokumentenvorbereitung

    Anteil 2

    Nach Beschäftigungsbeginn

    Nach 3 Monaten durchgehender Beschäftigung: 3 Monate
    Nach 6 Monaten durchgehender Beschäftigung: 6 Monate

    Im Festpreis enthalten

    • Kandidatensuche und Vorauswahl
    • Qualifikations- und Referenzprüfung
    • A2-Deutschzertifizierung vor Ankunft
    • Komplette Visumabwicklung (bei Drittstaaten)
    • Behördenkoordination (BA, ABH, HWK, ZAB)
    • Dokumentenprüfung und -vorbereitung
    • Anreiseorganisation
    • 3–6 Monate Nachbesetzungsgarantie

    Der Kandidat trägt

    • Eigene Reisekosten (Flug/Anreise nach Deutschland)
    • Persönliche Dokumente (Reisepass, Führungszeugnis)
    • Gesundheitscheck im Heimatland

    Sie als Arbeitgeber

    • Arbeitsvertrag (Vorlage stellen wir)
    • Unterstützung bei Unterkunftssuche (empfohlen)
    • Einarbeitungsplan und Patenschaft vor Ort
    • Behördengebühren für Visum/Anerkennung (werden vorab transparent kommuniziert)

    Rechenbeispiel: Wann sich die Investition rechnet

    Eine qualifizierte Fachkraft erwirtschaftet durchschnittlich 4.000–5.000 € Deckungsbeitrag pro Monat. Bei unserem Festpreis amortisiert sich die Vermittlung typischerweise nach wenigen Monaten. Hinzu kommen die Kosten entgangener Aufträge, die Sie ohne Personal nicht annehmen konnten — diese übersteigen die Vermittlungsgebühr oft um ein Vielfaches.

    Die Vermittlungsgebühr ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Zusätzlich können Sie Fördergelder (Lohnkostenzuschuss, Lehrgangskosten-Erstattung) über die Agentur für Arbeit beantragen — wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

    Festpreis-Angebot anfordern

    Sie erhalten ein konkretes Angebot für Ihren Bedarf — ohne versteckte Kosten.

    Jetzt Fachkräfte anfragen

    Antwort innerhalb von 24 Stunden · Unverbindlich · Per WhatsApp

    Wie lange dauert der Prozess?

    Herkunft Dauer Warum
    EU-Fachkräfte (z.B. Kroatien, Rumänien, Bulgarien) 4–6 Wochen Freizügigkeit — kein Visum erforderlich. Nur Kandidatensuche, Prüfung und Anreise.
    Westbalkanregelung (Serbien, Bosnien, Albanien, Nordmazedonien, Kosovo, Montenegro) 4–7 Monate Visum, BA-Zustimmung und ggf. Anerkennungsverfahren erforderlich. Bearbeitungszeit der Botschaft ist der größte Faktor.
    Fachkräfteeinwanderung §18a/§19c AufenthG 5–9 Monate Anerkennungsverfahren + Visum. Komplexer Prozess, aber für qualifizierte Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss der beste Weg.

    Was den Prozess beeinflusst:

    Das beschleunigt den Prozess

    • Schnelle Rückmeldung bei Kandidatenprofilen (innerhalb 48h)
    • Vollständige Unterlagen beim Arbeitgeber (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Stellenbeschreibung)
    • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§81a AufenthG) — verkürzt Behördenbearbeitung auf 4 Wochen
    • Klare Anforderungen beim Fachkräfte-Check

    Das verzögert den Prozess

    • Langsame Rückmeldung auf Kandidatenvorschläge
    • Unvollständige Arbeitgeberunterlagen
    • Überlastete Auslandsvertretungen (insb. Botschaften in Pristina, Sarajevo)
    • Nachforderungen der Ausländerbehörde

    Wichtig: Die Bearbeitungszeit der Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) ist der Faktor, den wir am wenigsten beeinflussen können. Wir tracken den Status in Echtzeit über das BauPROS-Kundenportal — aber wir können die Botschaft nicht schneller machen. Wer Ihnen 4 Wochen für ein Drittstaaten-Visum verspricht, lügt.

    Der Vermittlungsprozess Schritt für Schritt

    Von der ersten Anfrage bis zur Fachkraft auf Ihrer Baustelle — transparent und planbar.

    1/8

    Fachkräfte-Check ausfüllen (60 Sekunden)

    Was wir tun:

    • Sie füllen den kurzen Bedarfs-Check aus
    • Wir erhalten Ihre Anforderungen und Rahmenbedingungen

    Was Sie tun:

    • Fachkräfte-Check ausfüllen
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    Kostenlose Bedarfsanalyse mit Alex Underberg (15 Min. Videocall)

    Was wir tun:

    • Ehrliche Einschätzung ob wir helfen können
    • Klärung: Welche Qualifikation, welches Sprachniveau, wann

    Was Sie tun:

    • Am Videocall teilnehmen
    • Ihre Mindestanforderungen definieren
    Ergebnis: Anforderungsprofil + Projektplan
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    Kandidatenprofile erhalten (innerhalb 48h)

    Was wir tun:

    • Matching aus unserem vorqualifizierten Pool
    • 2–4 passende Kandidatenprofile zusammenstellen

    Was Sie tun:

    • Profile prüfen
    Ergebnis: 2–4 geprüfte Kandidatenprofile
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    Kandidat auswählen und Arbeitsvertrag unterschreiben

    Was wir tun:

    • Video-Call mit Kandidaten Ihrer Wahl organisieren
    • Arbeitsvertragsvorlage bereitstellen

    Was Sie tun:

    • Interviews führen
    • Entscheidung treffen
    • Arbeitsvertrag unterschreiben
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    BauPROS übernimmt Visum, Dokumente, Behörden

    Was wir tun:

    • Alle Dokumente vorbereiten
    • Visumantrag komplett abwickeln
    • Mit Behörden koordinieren (BA, ABH, HWK, ZAB)

    Was Sie tun:

    • Vollmacht erteilen
    Die Dauer hängt hauptsächlich von den Behörden ab.
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    Live-Tracking über BauPROS-Kundenportal

    Was wir tun:

    • Echtzeit-Status-Updates
    • Proaktive Kommunikation bei Verzögerungen
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    Fachkraft trifft auf Ihrer Baustelle ein

    Was wir tun:

    • Koordination der Anreise
    • Unterstützung bei Anmeldung, Bankkonto, etc.

    Was Sie tun:

    • Unterkunft für die ersten Wochen
    • Einarbeitung im Betrieb vorbereiten
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    Einarbeitung mit Patenschaftsmodell

    Was wir tun:

    • Check-ins nach 30, 60, 90, 180 Tagen
    • Ansprechpartner bei Problemen
    • Vermittlung bei Konflikten

    Was Sie tun:

    • Erfahrenen Gesellen/Meister als Paten einsetzen
    Falls es in den ersten 3 Monaten (EU) oder 6 Monaten (Drittstaaten) nicht klappt: kostenlose Nachvermittlung.

    Bereit, den Prozess zu starten?

    Schreiben Sie uns kurz Ihren Bedarf — wir melden uns mit Kandidatenprofilen.

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    So prüfen wir Ihre zukünftigen Mitarbeiter

    Jeder Kandidat durchläuft einen mehrstufigen Prüfprozess, bevor Sie das erste Profil sehen.

    Stufe 1

    Qualifikationsnachweis

    • Überprüfung von Ausbildungszeugnissen
    • Arbeitszeugnisse und Referenzen
    • Abgleich mit Berufsregistern im Herkunftsland
    Stufe 2

    Berufserfahrung

    • Mindestens 2 Jahre nachweisbare Praxis
    • Im relevanten Gewerk
    • Verifizierung bei früheren Arbeitgebern
    Stufe 3

    Deutschzertifikat

    • A2-Niveau (Goethe, telc oder ÖSD)
    • Wird vor Ankunft nachgewiesen
    • Mündlich + schriftlich geprüft
    A2B1B2C1
    Stufe 4

    Videointerview

    • Fachliches Gespräch
    • Einschätzung der Kommunikationsfähigkeit
    • Praktische Szenarien und Fachfragen
    Stufe 5

    Referenzcheck

    • Kontaktaufnahme mit früheren Arbeitgebern (wo möglich)
    • Standardisierte Fragen: Pünktlichkeit, Qualität, Teamfähigkeit
    • Arbeitsverhältnis verifizieren
    Stufe 6

    Dokumentenprüfung

    • Vollständigkeit aller erforderlichen Unterlagen
    • Echtheitsprüfung
    • Vorbereitung für Behörden und Arbeitgeber

    Warum wir so gründlich prüfen

    Jede gescheiterte Vermittlung kostet Sie Zeit, Geld und Vertrauen. Deshalb investieren wir lieber mehr Zeit in die Vorprüfung als weniger. Unser Ziel ist nicht, möglichst viele Kandidaten zu vermitteln — sondern die richtigen. Wenn wir keinen passenden Kandidaten finden, sagen wir Ihnen das — statt einen ungeeigneten zu schicken.

    Die rechtlichen Wege nach Deutschland

    Je nach Herkunft und Qualifikation gibt es unterschiedliche rechtliche Grundlagen für die Beschäftigung internationaler Fachkräfte.

    EU-Freizügigkeit

    Für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten. Kein Visum, keine Genehmigung erforderlich. Sofort arbeitsberechtigt.

    Länder: Polen, Rumänien, Kroatien, Bulgarien, etc.

    Westbalkanregelung (§26 Abs. 2 BeschV)

    Für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Zugang zu jeder Beschäftigung mit Zustimmung der BA. Jahreskontingent: 50.000 Zustimmungen pro Jahr.

    Kontingent: 50.000 pro Jahr bundesweit

    Länder: Serbien, Kosovo, Nordmazedonien, Bosnien, Albanien, Montenegro

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz (§18a / §19c AufenthG)

    Für Fachkräfte mit anerkannter Qualifikation (§18a) oder qualifizierter Berufserfahrung (§19c Abs. 2). Erfordert Anerkennungsverfahren.

    Länder: Alle Drittstaaten

    §16d Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    Absatz 1: Für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Absatz 3 – Anerkennungspartnerschaft: Die Person kann einreisen, obwohl noch kein Anerkennungsantrag gestellt wurde. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Einreise gestellt werden.

    Länder: Alle Drittstaaten

    Was bedeutet Anerkennung?

    Die Anerkennung prüft, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Die zuständige Stelle (in der Regel die Handwerkskammer) vergleicht Ausbildungsinhalte und Berufserfahrung. Das Ergebnis kann sein: volle Gleichwertigkeit, teilweise Gleichwertigkeit (mit Auflagen) oder keine Gleichwertigkeit.

    Wichtig: Nicht jeder Weg erfordert eine formale Anerkennung. Die Westbalkanregelung (§26 Abs. 2 BeschV) ermöglicht die Beschäftigung ohne Anerkennungsverfahren — das macht sie für viele Betriebe zum schnellsten und unkompliziertesten Weg. BauPROS berät Sie, welcher Weg für Ihren konkreten Fall der richtige ist.

    Rechtliche Fragen geklärt — jetzt anfragen

    Wir kümmern uns um Visum, Anerkennung und Behörden. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

    Jetzt Fachkräfte anfragen

    Antwort innerhalb von 24 Stunden · Unverbindlich · Per WhatsApp

    Häufige Fragen zum Prozess

    Noch Fragen? Sprechen Sie direkt mit uns.

    Kostenlose Machbarkeitsprüfung in 15 Minuten. Unverbindlich. Kein Verkaufsgespräch — sondern eine ehrliche Einschätzung, ob BauPROS für Ihren Betrieb passt.

    Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr | Antwort garantiert innerhalb 24 Stunden
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