Führerschein C/CE
Prüfung der Fahrerlaubnis auf Gültigkeit, Klasse und — bei Drittstaaten — den Weg zur Anerkennung bzw. Umschreibung in Deutschland.
BauPROS vermittelt geprüfte Berufskraftfahrer C/CE aus dem Ausland an Speditionen und Fuhrparks — mit Prüfung von Führerschein, Fahrpraxis und Fahrerqualifizierungsnachweis sowie Begleitung durch das rechtliche Verfahren bis zur Einreise.

Der Beruf des Berufskraftfahrers wird in der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit bundesweit als Engpassberuf geführt. BauPROS vermittelt internationale Berufskraftfahrer mit Führerschein C/CE in direkte Festanstellung an Speditionen, Logistikbetriebe und Fuhrparks in Deutschland. Vor der Vermittlung prüfen wir Führerschein, Fahrerqualifizierungsnachweis (Modul 95), Fahrpraxis und Deutschkenntnisse — und begleiten den rechtlichen Weg von der Vertragsunterschrift bis zur Einreise, je nach Herkunftsland über EU-Freizügigkeit, die Westbalkanregelung oder das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Prüfung der Fahrerlaubnis auf Gültigkeit, Klasse und — bei Drittstaaten — den Weg zur Anerkennung bzw. Umschreibung in Deutschland.
Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, soweit vorhanden bzw. nachzuholen.
Berufserfahrung im Fern- oder Nahverkehr, Fahrzeugtyp, Tourenerfahrung und Umgang mit Ladungssicherung.
Grundverständigung für Übergabe, Kommunikation mit Disposition und Verkehrssicherheit — Sprachaufbau ist möglich.
Vollständigkeit der Unterlagen für Visum- bzw. Zulassungsverfahren, Führungszeugnis und weitere Nachweise je nach Herkunftsland.
Fuhrpark, Einsatzgebiet (Fern-, Nah- oder Werkverkehr), erforderliche Führerscheinklasse und Startzeitpunkt.
Abgleich von Führerschein, Modul 95, Fahrpraxis und Deutschkenntnissen mit Ihrem Anforderungsprofil.
Je nach Herkunftsland: EU-Freizügigkeit, Westbalkanregelung oder Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Visumverfahren (§16d/§18a/§18b/§19c AufenthG).
Bei Drittstaaten: Prüfung, ob eine Umschreibung möglich ist oder eine Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland erforderlich wird.
Koordination der Einreise, Ankommen und Übergabe an Ihren Fuhrpark.
Mehr zu unserer Arbeitsweise über alle Gewerke hinweg: Internationales Recruiting.
Je nach Herkunftsland kommen unterschiedliche Wege infrage: die EU-Freizügigkeit, die Westbalkanregelung oder das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) mit Aufenthaltstiteln nach §16d, §18a, §18b oder §19c AufenthG — teils über das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
Der Führerschein ist ein eigener Prüfpunkt: EU-Führerscheine gelten unmittelbar. Bei Drittstaaten ist im Einzelfall zu klären, ob eine Umschreibung möglich ist oder eine Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland erforderlich wird. Ebenso wird geprüft, ob der Fahrerqualifizierungsnachweis (Modul 95) bereits vorliegt.
Details zu Aufenthaltstiteln, Verfahren und Zuständigkeiten finden Sie auf unserer Rechtsseite: Rechtlicher Rahmen.

Fachkräfte aus der EU sind in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen einsatzbereit, da keine Visumpflicht besteht. Bei Fachkräften aus Drittstaaten ist wegen Visum- und gegebenenfalls Anerkennungsverfahren mit 4 bis 7 Monaten zu rechnen.
Wir arbeiten mit einem Festpreis pro vermittelter Fachkraft, zahlbar in drei Raten: bei Vertragsabschluss, bei Einreise und im dritten Beschäftigungsmonat. Details auf unserer Preisseite.
Tiefer einsteigen? Diese Ratgeber erklären die Grundlagen im Detail:
Mehr zum Berufsbild: LKW-Fahrer im Gewerke-Überblick — angrenzender Bedarf: Lagerlogistik.
15 Minuten genügen für eine erste Einordnung: Bedarf, realistischer Zeitrahmen und der passende rechtliche Weg für Ihre Fahrer.