Transparente Kosten. Garantierte Leistung.
10.000€ Fixpreis pro Fachkraft. Flexible Zahlung. Garantie inklusive.
10.000€
pro Fachkraft, all-inclusive
Leistungsumfang nach Herkunft
Die Komplexität unterscheidet sich je nach Herkunftsregion.
EU-Fachkräfte
Vermittlung von Fachkräften aus EU-Mitgliedstaaten
- Keine Visumverfahren erforderlich
- Schnellere Verfügbarkeit
- Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Kürzere Bearbeitungszeit
Drittstaaten-Fachkräfte
Vermittlung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten
- Vollständige Visumabwicklung inklusive
- Behördenkoordination (BA, HWK, ZAB)
- Dokumentenprüfung und -vorbereitung
- Anerkennungsverfahren-Begleitung
Flexibles Zahlungsmodell
50/50 – Restzahlung erst nach erfolgreicher Einarbeitung.
50%
Bei Vertragsunterzeichnung
Beidseitig unterschriebener Arbeitsvertrag
50%
Nach Beschäftigungsbeginn
EU: 3 Monate | Drittstaaten: 6 Monate
EU-Fachkräfte: Restzahlung nach 3 Monaten durchgehender Beschäftigung.
Drittstaaten: Restzahlung nach 6 Monaten durchgehender Beschäftigung.
Die Investition, die sich in 3 Monaten auszahlt
Eine qualifizierte Fachkraft erwirtschaftet durchschnittlich 4.000–5.000€ Deckungsbeitrag pro Monat. Die Vermittlungsgebühr amortisiert sich bereits nach wenigen Monaten.
Hinzu kommt: Ohne Personal können Sie Aufträge nicht annehmen. Die Kosten entgangener Geschäfte übersteigen die Vermittlungsgebühr oft um ein Vielfaches.
Beispielrechnung
Fördergelder nutzen – ohne den Bürokratie-Aufwand
Lehrgangskosten-Erstattung
100%Volle Erstattung der Lehrgangskosten über die Agentur für Arbeit. Wir stellen alle Anträge für Sie.
Lohnkostenzuschuss
Mind. 50%Mindestens 50% Lohnkostenzuschuss. Qualifiziertes Personal zu unschlagbaren Konditionen.
Häufige Fragen
Was ist in der Vermittlungsgebühr enthalten?
Die Vermittlungsgebühr deckt den gesamten Prozess ab: Kandidatensuche, Vorauswahl, Qualitätsprüfung, Dokumentenprüfung, Visumverfahren, Behördenkoordination, Anreiseorganisation und die 6-monatige Betreuung mit Nachbesetzungsgarantie.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Alle Kosten werden vorab transparent kommuniziert. Reisekosten des Kandidaten, eventuelle Anerkennungsgebühren und Behördengebühren werden separat ausgewiesen und sind vor Prozessbeginn bekannt.
Was passiert, wenn der Kandidat die Probezeit nicht besteht?
Bei EU-Fachkräften greift unsere 3-monatige, bei Drittstaaten unsere 6-monatige Nachbesetzungsgarantie: Wir suchen kostenfrei einen Ersatzkandidaten. Die Restzahlung (50%) entfällt komplett, wenn die Garantiezeit nicht bestanden wird.
Kann ich die Vermittlungsgebühr steuerlich absetzen?
Ja, Vermittlungsgebühren für Fachkräfte sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Wir empfehlen die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.
Bereit, Ihre Personalprobleme zu lösen?
Kostenlose Machbarkeitsprüfung in 15 Minuten. Unverbindlich.
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