Unter Linden 1, 50859 Köln
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(01)Lagerlogistik

Fachkräfte für Lagerlogistikaus dem Ausland — geprüft.

BauPROS vermittelt Fachkräfte für Lagerlogistik, Fachlageristen und Kräfte für Kommissionierung, Wareneingang und Inventur — mit geprüften Profilen, klarem Rechtsrahmen und Begleitung bis zum Arbeitsantritt.

So arbeiten wir
Geprüfte Profile und Dokumente Deutsch ab A2 Begleitung bis zum Arbeitsantritt
Lagerfachkraft mit Handscanner zwischen Regalen in einer Logistikhalle
Festpreis in drei Raten —
planbar kalkuliert
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Kurz beantwortet

Lagerfachkräfte aus dem Ausland einstellen.

Wer in Deutschland eine Fachkraft für Lagerlogistik sucht, findet den Arbeitsmarkt in vielen Regionen angespannt vor. BauPROS vermittelt Lagerfachkräfte aus dem Ausland — von der geprüften Auswahl über den passenden aufenthaltsrechtlichen Weg bis zur Einreise. Je nach Herkunftsland gelten dabei das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), §16d, §18a, §18b oder §19c AufenthG, die Westbalkanregelung oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Der Zeitrahmen liegt bei EU-Bürgern bei etwa 4 bis 6 Wochen, bei Drittstaaten bei rund 4 bis 7 Monaten. Die Vergütung erfolgt als Festpreis pro vermittelter Fachkraft, gezahlt in drei Raten.

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Profile & Prüfung

Was wir vor Vertragsabschluss prüfen.

Fachkraft für Lagerlogistik

Ausgebildete Fachkräfte mit Kenntnissen in Wareneingang, Lagerorganisation, Kommissionierung und Versand.

Fachlagerist

Praxiserfahrung in Ein- und Auslagerung, Bestandsführung und Inventur.

Kommissionierung

Erfahrung mit Pick-by-Voice, Scannersystemen und manueller Kommissionierung im Schichtbetrieb.

Stapler-Berechtigung

Vorhandene Flurförderzeug-Berechtigungen werden geprüft; ein Nachweis nach deutschen Regeln ist vor dem Einsatz erforderlich.

Deutsch ab A2

Sprachniveau für sichere Verständigung bei Arbeitsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und im Schichtbetrieb.

Dokumentenprüfung

Prüfung von Berufsabschluss, Nachweisen und Identitätsdokumenten vor Vertragsabschluss.

(04)
Prozess

Fünf Schritte — ehrlich terminiert.

01

Bedarfsanalyse

Lagerstruktur, Aufgabenprofil, Schichtmodell und Starttermin — Grundlage für die passende Auswahl.

Erstgespräch
02

Auswahl und Prüfung

Prüfung von Berufserfahrung, Qualifikationen, Sprachniveau und Dokumenten der Kandidatinnen und Kandidaten.

Profilabgleich
03

Rechtsrahmen und Antrag

Je nach Herkunftsland: Verfahren nach FEG, §16d, §18a/§18b oder §19c AufenthG, ggf. Westbalkanregelung oder beschleunigtes Fachkräfteverfahren.

Behördliches Verfahren
04

Visum und Einreise

Koordination der Antragsunterlagen mit Auslandsvertretung und Ausländerbehörde bis zur Einreise.

EU: 4–6 Wochen, Drittstaaten: 4–7 Monate
05

Arbeitsantritt

Organisatorische Begleitung beim Ankommen. Fachliche Einarbeitung im Lager sowie der Nachweis der Stapler-Berechtigung nach deutschen Regeln liegen beim Arbeitgeber.

Begleitung nach Ankunft
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Rechtlicher Rahmen

Je nach Herkunftsland und Qualifikation kommen unterschiedliche Verfahren infrage: das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), die Aufenthaltserlaubnis nach §16d AufenthG für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, §18a und §18b AufenthG für Fachkräfte, §19c AufenthG für sonstige Beschäftigungen, die Westbalkanregelung oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Welcher Weg passt, hängt vom Einzelfall ab.

Eine Übersicht der rechtlichen Grundlagen finden Sie auf unserer Rechtsseite.

Rechtsrahmen im Überblick

(06)
Zeitrahmen & Kosten

Planbar in Zeit und Kosten.

Bei EU-Bürgern entfällt das Visumverfahren, sodass die Vorbereitung in der Regel rund 4 bis 6 Wochen dauert. Bei Drittstaaten ist mit rund 4 bis 7 Monaten zu rechnen, abhängig vom Herkunftsland, dem gewählten Verfahren und der Bearbeitungsdauer der Auslandsvertretung.

Wir arbeiten mit einem Festpreis pro vermittelter Fachkraft, gezahlt in drei Raten: bei Vertragsabschluss, bei Einreise und im dritten Beschäftigungsmonat. Details zu unserem Preismodell finden Sie auf der Preisseite.

Für die Einstellung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach §82 SGB III infrage kommen — die Prüfung erfolgt durch die zuständige Agentur für Arbeit.

Preismodell ansehen

Im Überblick
  • EU-Bürger: rund 4–6 Wochen bis zum Arbeitsantritt.
  • Drittstaaten: rund 4–7 Monate, je nach Verfahren und Land.
  • Festpreis pro Fachkraft, zahlbar in drei Raten.
  • Mögliche Förderung nach §82 SGB III — Prüfung durch die Agentur für Arbeit.
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Fragen und Antworten

Was Arbeitgeber zuerst fragen.

Lagerlogistik

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15 Minuten genügen für eine erste Einordnung: Bedarf, passender Rechtsrahmen und realistischer Zeitrahmen.

+49 15888 649527