Fachkraft für Lagerlogistik
Ausgebildete Fachkräfte mit Kenntnissen in Wareneingang, Lagerorganisation, Kommissionierung und Versand.
BauPROS vermittelt Fachkräfte für Lagerlogistik, Fachlageristen und Kräfte für Kommissionierung, Wareneingang und Inventur — mit geprüften Profilen, klarem Rechtsrahmen und Begleitung bis zum Arbeitsantritt.

Wer in Deutschland eine Fachkraft für Lagerlogistik sucht, findet den Arbeitsmarkt in vielen Regionen angespannt vor. BauPROS vermittelt Lagerfachkräfte aus dem Ausland — von der geprüften Auswahl über den passenden aufenthaltsrechtlichen Weg bis zur Einreise. Je nach Herkunftsland gelten dabei das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), §16d, §18a, §18b oder §19c AufenthG, die Westbalkanregelung oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Der Zeitrahmen liegt bei EU-Bürgern bei etwa 4 bis 6 Wochen, bei Drittstaaten bei rund 4 bis 7 Monaten. Die Vergütung erfolgt als Festpreis pro vermittelter Fachkraft, gezahlt in drei Raten.
Ausgebildete Fachkräfte mit Kenntnissen in Wareneingang, Lagerorganisation, Kommissionierung und Versand.
Praxiserfahrung in Ein- und Auslagerung, Bestandsführung und Inventur.
Erfahrung mit Pick-by-Voice, Scannersystemen und manueller Kommissionierung im Schichtbetrieb.
Vorhandene Flurförderzeug-Berechtigungen werden geprüft; ein Nachweis nach deutschen Regeln ist vor dem Einsatz erforderlich.
Sprachniveau für sichere Verständigung bei Arbeitsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und im Schichtbetrieb.
Prüfung von Berufsabschluss, Nachweisen und Identitätsdokumenten vor Vertragsabschluss.
Lagerstruktur, Aufgabenprofil, Schichtmodell und Starttermin — Grundlage für die passende Auswahl.
Prüfung von Berufserfahrung, Qualifikationen, Sprachniveau und Dokumenten der Kandidatinnen und Kandidaten.
Je nach Herkunftsland: Verfahren nach FEG, §16d, §18a/§18b oder §19c AufenthG, ggf. Westbalkanregelung oder beschleunigtes Fachkräfteverfahren.
Koordination der Antragsunterlagen mit Auslandsvertretung und Ausländerbehörde bis zur Einreise.
Organisatorische Begleitung beim Ankommen. Fachliche Einarbeitung im Lager sowie der Nachweis der Stapler-Berechtigung nach deutschen Regeln liegen beim Arbeitgeber.
Je nach Herkunftsland und Qualifikation kommen unterschiedliche Verfahren infrage: das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), die Aufenthaltserlaubnis nach §16d AufenthG für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, §18a und §18b AufenthG für Fachkräfte, §19c AufenthG für sonstige Beschäftigungen, die Westbalkanregelung oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Welcher Weg passt, hängt vom Einzelfall ab.
Eine Übersicht der rechtlichen Grundlagen finden Sie auf unserer Rechtsseite.
Bei EU-Bürgern entfällt das Visumverfahren, sodass die Vorbereitung in der Regel rund 4 bis 6 Wochen dauert. Bei Drittstaaten ist mit rund 4 bis 7 Monaten zu rechnen, abhängig vom Herkunftsland, dem gewählten Verfahren und der Bearbeitungsdauer der Auslandsvertretung.
Wir arbeiten mit einem Festpreis pro vermittelter Fachkraft, gezahlt in drei Raten: bei Vertragsabschluss, bei Einreise und im dritten Beschäftigungsmonat. Details zu unserem Preismodell finden Sie auf der Preisseite.
Für die Einstellung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach §82 SGB III infrage kommen — die Prüfung erfolgt durch die zuständige Agentur für Arbeit.
Tiefer einsteigen? Unsere Ratgeber erklären Grundlagen und Ablauf im Detail:
15 Minuten genügen für eine erste Einordnung: Bedarf, passender Rechtsrahmen und realistischer Zeitrahmen.