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Westbalkan-Regelung 2026: Der komplette Guide für Arbeitgeber

§26 Abs. 2 BeschV einfach erklärt: Voraussetzungen, Ablauf, Kontingent und wie BauPROS den Prozess für Sie übernimmt.

Was ist die Westbalkan-Regelung?

Die Westbalkan-Regelung (§26 Abs. 2 BeschV) ermöglicht Staatsangehörigen der sechs Westbalkan-Staaten, für jede Art von Beschäftigung nach Deutschland einzureisen — unabhängig von einer formalen Qualifikation oder Berufsanerkennung. Einzige Voraussetzung: ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Kontingent: 50.000 pro Jahr

Reduziert von 50.000 im Vorjahr. Frühzeitige Antragstellung ist entscheidend.

Berechtigte Länder

🇦🇱Albanien
🇧🇦Bosnien-Herzegowina
🇽🇰Kosovo
🇲🇪Montenegro
🇲🇰Nordmazedonien
🇷🇸Serbien

Voraussetzungen

Voraussetzungen Arbeitgeber

  • Konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Einhaltung tarifvertraglicher Bedingungen
  • Nachweis der betrieblichen Tätigkeit
  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Voraussetzungen Arbeitnehmer

  • Staatsangehörigkeit eines Westbalkan-Staates
  • Kein Leistungsbezug in den letzten 24 Monaten in DE
  • Gültiger Reisepass
  • Keine formale Berufsanerkennung erforderlich

Ablauf Schritt für Schritt

Vorabzustimmung der BA einholen

Arbeitgeber beantragt Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung: konkretes Arbeitsplatzangebot.

Arbeitnehmer beantragt Visum

Mit Vorabzustimmung beantragt der Arbeitnehmer ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland.

Visum-Erteilung

Bei positivem Bescheid wird das Visum erteilt. Bearbeitungszeit: ca. 4–8 Wochen nach Antragstellung.

Einreise und Arbeitsantritt

Arbeitnehmer reist nach Deutschland ein, meldet sich an und beginnt die Arbeit.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Antragsformulare unvollständig oder fehlerhaft ausfüllen
Kontingent-Erschöpfung nicht einkalkulieren (50.000 Plätze pro Jahr)
Arbeitsvertrag nicht vor Visum-Antrag abschließen
Fehlende Vorrangprüfung nicht berücksichtigen
Anerkennungsverfahren mit der Westbalkan-Regelung verwechseln

Wie BauPROS den gesamten Prozess übernimmt

BauPROS kennt die Westbalkan-Regelung aus über hundert erfolgreichen Vermittlungen. Wir übernehmen:

Kandidatenauswahl und Qualifikationsprüfung
Vollständige Dokumentenvorbereitung
Antragsstellung bei der Bundesagentur für Arbeit
Visum-Prozess-Begleitung
Einreise-Koordination
Anmeldung und Integration vor Ort

Häufige Fragen zur Westbalkan-Regelung

Alex Underberg

Alex Underberg

Geschäftsführer, Craftra GmbH

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