Pflegekräfte aus dem Ausland anwerben: So funktioniert faire Anwerbung nach RAL-Standard
Ablauf, Rechtsrahmen und faire Prinzipien im Überblick — für Arbeitgeber, die internationale Pflegefachkräfte gewinnen wollen.
Viele Kliniken, Pflegeheime und ambulante Dienste können offene Stellen nicht allein aus dem inländischen Arbeitsmarkt besetzen. Internationale Pflegefachkräfte sind deshalb für zahlreiche Einrichtungen ein wichtiger Baustein der Personalplanung. Dieser Ratgeber erklärt, wie eine faire Anwerbung nach den Maßstäben des RAL-Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ abläuft — von der Ausgangslage über die Anerkennung bis zur Integration im Betrieb.
Ausgangslage: Engpassberuf Pflege
Die Bundesagentur für Arbeit weist Pflegeberufe seit Jahren als Engpassberufe aus: In vielen Regionen übersteigt die Zahl der gemeldeten offenen Stellen die Zahl verfügbarer Fachkräfte deutlich. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beobachtet einen anhaltenden Fachkräftebedarf in der Pflege. Internationale Anwerbung ersetzt weder Ausbildung noch Bindung im Inland, kann aber helfen, konkrete Vakanzen zu besetzen.
Was faire Anwerbung heißt
Für die Anwerbung internationaler Pflegekräfte existiert das RAL-Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Es fasst zentrale Kriterien zusammen: das Employer-Pays-Prinzip, den WHO-Verhaltenskodex zur internationalen Anwerbung von Gesundheitspersonal, transparente Verträge in verständlicher Sprache sowie den Verzicht auf unangemessene Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln.
Herkunftsländer und WHO-Schutzliste
Der WHO-Verhaltenskodex empfiehlt, in Ländern mit einer besonders kritischen Personallage im Gesundheitswesen nicht aktiv anzuwerben. Die WHO führt dazu eine Schutzliste, die regelmäßig aktualisiert wird. Seriöse Anwerbung berücksichtigt diese Liste bei der Auswahl der Herkunftsländer und dokumentiert, wie sie damit umgeht.
Ablauf Schritt für Schritt
Bedarf und Profil klären
Station oder Bereich, Anzahl der Stellen, Anforderungen an Qualifikation und Sprache werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber festgelegt.
Auswahl im Herkunftsland
Ansprache und Auswahl erfolgen unter Beachtung des WHO-Verhaltenskodex und ohne Gebühren für die Bewerberinnen und Bewerber.
Vertrag und Transparenz
Der Arbeitsvertrag wird vor der Ausreise in einer für die Fachkraft verständlichen Sprache vorgelegt — ohne unangemessene Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln.
Sprachaufbau und Anerkennungsverfahren
Parallel laufen Sprachaufbau und die Beantragung der Gleichwertigkeitsprüfung bei der zuständigen Landesbehörde.
Visum und Einreise
Je nach Verfahren über §18a, §18b oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach AufenthG; Einreise nach Erteilung des Aufenthaltstitels.
Ankommen und Einarbeitung
Organisatorische Begleitung beim Ankommen durch den Anbieter, fachliche Einarbeitung auf Station durch den Arbeitgeber.
Berufsanerkennung als Pflegefachperson
Die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist in Deutschland geschützt. Wer sie führen möchte, benötigt eine staatliche Anerkennung: Die zuständige Landesbehörde prüft die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikation mit der deutschen Ausbildung. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, folgt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang. Details dazu erklärt unser Ratgeber zur Anerkennung als Pflegefachperson.
Sprache: B1, B2 und Fachsprache
Für die Berufsanerkennung als Pflegefachperson ist in der Regel ein Sprachnachweis auf Niveau B2 erforderlich, ergänzt um pflegefachliche Sprachkenntnisse. In der Praxis beginnt der Sprachaufbau häufig bereits im Herkunftsland auf Niveau B1 und wird berufsbegleitend bis B2 fortgeführt. Fachsprache — etwa Dokumentation, Übergaben, Kommunikation mit Angehörigen — sollte gezielt geübt werden, da sie über den reinen Alltagswortschatz hinausgeht.
Rechtsrahmen
- §18a AufenthG: Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung.
- §18b AufenthG: Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung.
- §16d AufenthG: einschlägig, wenn eine Anpassungsmaßnahme wie ein Anpassungslehrgang erforderlich ist.
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: ein Verfahren, das Arbeitgeber gemeinsam mit der Ausländerbehörde beantragen können, um einzelne Prozessschritte zu bündeln und zu beschleunigen.
Für Krankenhaus, Pflegeheim, ambulanten Dienst
Die grundlegenden Schritte — faire Anwerbung, Anerkennung, Sprachaufbau, Einreise — gelten unabhängig vom Setting. Unterschiede liegen im Detail: Krankenhäuser benötigen häufig spezialisierte Fachkenntnisse für einzelne Stationen, Pflegeheime setzen stärker auf breit einsetzbare Pflegefachpersonen, ambulante Dienste stellen zusätzliche Anforderungen an Mobilität und selbstständiges Arbeiten vor Ort. Der grundsätzliche Prozess der Personalgewinnung bleibt dabei vergleichbar.
Kosten und Rollenverteilung
BauPROS arbeitet mit einem Festpreis pro vermittelter Fachkraft, zahlbar in drei Raten: bei Vertragsabschluss, bei Einreise und im dritten Beschäftigungsmonat. Die konkreten Beträge nennen wir im persönlichen Angebot — pauschale Preisangaben ohne Kenntnis des Einzelfalls wären unseriös.
- Arbeitgeber: Arbeitsvertrag, fachliche Einarbeitung auf Station, Kosten der Anwerbung nach dem Employer-Pays-Prinzip.
- BauPROS: Auswahl unter Beachtung von WHO-Kodex und Schutzliste, Vertragstransparenz, Sprachaufbau, Koordination der Anerkennung, organisatorische Begleitung beim Ankommen.
- Pflegefachkraft: zahlt keine Vermittlungsgebühren, weist Sprachniveau und Qualifikation nach, absolviert eine gegebenenfalls erforderliche Ausgleichsmaßnahme.
Integration und Bindung
Anwerbung endet nicht mit der Einreise. Wer Pflegekräfte langfristig binden will, sollte Wohnraum, Behördengänge, kulturelle Integration und fachliche Einarbeitung von Anfang an mitdenken — und dabei auf unangemessene Bindungsklauseln verzichten. Bindung entsteht durch gute Bedingungen, nicht durch vertragliche Zwänge.
Häufige Fragen
Warum sollten wir Pflegekräfte aus dem Ausland anwerben?
Pflege gilt laut Bundesagentur für Arbeit seit Jahren als Engpassberuf: Offene Stellen können vielerorts nicht allein aus dem inländischen Arbeitsmarkt besetzt werden. Internationale Anwerbung ist ein Baustein, um Personalbedarf zu decken — kein Ersatz für Ausbildung und Bindung im Inland.
Was heißt Employer-Pays-Prinzip konkret?
Die Kosten der Anwerbung trägt der Arbeitgeber. Der Pflegekraft dürfen keine Vermittlungsgebühren entstehen, auch nicht indirekt über Kurs- oder Reisekosten.
Führt BauPROS das RAL-Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“?
Derzeit noch nicht. Wir arbeiten bereits heute nach seinen Kriterien und bereiten die Beantragung aktiv vor. Über die Vergabe entscheidet die zuständige Gütegemeinschaft nach unabhängiger Prüfung.
Aus welchen Ländern wird angeworben?
Das hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich ist der WHO-Verhaltenskodex: In Ländern, die auf der WHO-Schutzliste besonders kritischer Personallagen stehen, wird nicht aktiv angeworben.
Wie lange dauert die Anerkennung als Pflegefachperson?
Bei Drittstaaten ist mit mehreren Monaten zu rechnen. Die Dauer hängt von Unterlagen, Übersetzungen, der zuständigen Behörde, Sprachaufbau und einer möglichen Ausgleichsmaßnahme ab. Feste Zusagen wären unseriös.
Welches Sprachniveau ist erforderlich?
Für die Berufsanerkennung als Pflegefachperson ist in der Regel ein Nachweis auf Niveau B2 erforderlich, häufig ergänzt um pflegefachliche Sprachkenntnisse. Der Sprachaufbau beginnt in der Praxis bereits auf Niveau B1.
Wie ist der Preis strukturiert?
BauPROS arbeitet mit einem Festpreis pro vermittelter Fachkraft, zahlbar in drei Raten: bei Vertragsabschluss, bei Einreise und im dritten Beschäftigungsmonat. Konkrete Beträge nennen wir im persönlichen Angebot.